von Kessie Dönhurst
In kritischen Kreisen wird der Staat regelmäßig als geldverschlingendes Monster bezeichnet. Darin liegt ein (großes) Körnchen Wahrheit. Wenn Du mit Aktien spekulierst, dann gehst Du ein großes Risiko ein – und nicht wenige Trader haben schon Haus und Hof verloren, weil ein Aktiendeal anders verlaufen ist, als geplant. Wenn Du aber alles richtig machst, tätigst gute Investitionen und streichst eine fette Rendite ein, dann ist der Staat der erste, der kommt, und die Hand aufhält.
Hier erklären wir Dir kurz, wie die Kapitalertragsteuer funktioniert, und was es dabei zu beachten gibt.
Schicken wir eines vorweg: Steuern zu bezahlen, geht jedermann etwas an. Davon werden Schulen, Straßen, Brücken und Tunnels, aber auch die Polizei und die Armee bezahlt. Das naheliegende System, immer dann, wenn jemand etwas verdient, einen Teil davon an den Staat abzugeben, erstreckt sich deshalb auch auf Gewinne aus Aktien- und sonstigem Wertpapierhandel.
Allerdings wird der Gewinn nicht einfach der ‚normalen‘ Einkommensteuer zugeschlagen, sondern anders behandelt. Dies sieht auf den ersten Blick nach einer Vereinfachung aus, doch beim näheren Hinsehen wird klar, dass nur das Finanzamt davon profitiert. Das ist wichtig zu verstehen.
Auf Kapitalerträge – das sind im Wesentlichen Gewinne aus Spekulation und Dividenden – wird seit 2009 eine pauschale Steuer in Höhe von 25% erhoben, wobei in einigen Fällen noch der Solidarzuschlag und die Kirchensteuer dazukommen. Dies ist eine Vereinfachung gegenüber der früheren Herangehensweise, bei der Zinsen, Rendite und Dividenden unterschiedlich hoch besteuert wurden.
Kapitalertragssteuer - eine leichte Trübung der Freude am Wertpapierhandel
Jeder kann rechnen, und denkt sich daher wahrscheinlich, dass 25% auf Spekulationsgewinne besser sind, als wenn die Gewinne auf das zu versteuernde Einkommen geschlagen würden, und man dann sogar effektiv einen höheren Steuersatz auf die Kapitalerträge bezahlen würde, als so. Das kann eigentlich jeder verstehen. Die Rechnung geht aber nicht auf, und die Finanzbehörden wissen das.
Wenn die Rendite aus Anlagen auf das Einkommen geschlagen und mit versteuert würden, dann könnte man auch Verluste gewinnmindernd angeben. Genau dies geht aber nicht. Wer sich an der Börse verspekuliert, der trägt die Verluste ganz alleine. Da die Steuer immer dann abgegolten wird, wenn die Werte veräußert werden, wird es steuertechnisch zum Seppuku, einen Titel mit leichtem Verlust abzustoßen, um noch größere Verluste zu verhindern.
Wenn es Dir gelingt, das Verlangen zurückzulassen, immer Recht zu haben - dann wird es allmählich seine störende Wirkung verlieren, wenn Du mal danebenliegst.
(Yvan Byeajee)
Auch wenn die Leit-Indizes seit Jahren tendenziell nach oben zeigen, gibt es doch immer fast so viele Verlierer, wie Gewinner. Wenn man eine Momentaufnahme macht, dann zahlen die Gewinner ihre 25%, die Verlierer schauen durch die Finger. Auf das Gesamtbild betrachtet füllt sich das Steuersäckel auf diese Weise deutlich schneller, als wenn Gewinne und Verluste in die Gesamtbilanz mit eingerechnet würden – im Guten wie im Bösen. Doch das war noch nicht alles, denn es wird noch bunter.
Es gilt die übliche Regel, dass Steuern nur auf realisierte Gewinne gezahlt werden müssen. Doch davon gibt es Ausnahmen. In manchen Szenarien werden die Steuern schon fällig, bevor die Gewinne realisiert werden. Hierzu zählen Aktiengesellschaften, die ihren Angestellten anbieten, einen Teil des Gehalts in Unternehmensaktien ausbezahlt zu bekommen.
Gerade bei US-Amerikanischen Firmen ist dies keineswegs unüblich. Es wird dort eine „Vesting Period“ vereinbart, die zum Beispiel das erste Geschäftshalbjahr betrachtet. Ein Angestellter, der 5% seines Gehalts in Aktien ausbezahlt bekommt, spart diesen Betrag über sechs Monate an, danach erhält er die entsprechende Summe in Form von Aktien auf sein Depot übertragen. Es ist dabei üblich, dass auf die Aktien noch ein substantieller Rabatt gewährt wird. Zusätzlich wird den Mitarbeitern über den angerechneten Kurs ein weiterer Vorteil zugeschoben: Unternehmen tauschen die Aktien nicht zum aktuellen Kurs, sondern zu einem, der für den Mitarbeiter günstiger ist. Für Unternehmen ist das dennoch gut, weil auf diese Weise immens viele Aktien in Streubesitz gelangen.
Das Finanzamt reagiert darauf mit einer Abgabe, die am Ende der Vesting Period fällig wird, und zwar ungeachtet dessen, ob die Gewinne überhaupt realisiert wurden, oder nicht. Angenommen, eine Aktie ist 10 Dollar wert. Der Angestellte hat im halben Jahr 1500 Dollar angespart. Weil in der Vesting Period der Kurs zwischenzeitlich auf 7 Dollar gefallen war, wird dieser Kurs für den Umtausch herangezogen (dies ist ein Entgegenkommen des Unternehmens). Darauf erhält er noch 10% Mitarbeiterrabatt, das heißt, der Kaufpreis je Aktie beträgt 6,30 US-Dollar. Für die angesparten 1500 Dollar werden 238 Aktien an sein Depot übertragen.
Dies geschieht für alle Mitarbeiter am selben Tag, wodurch entsprechend hohe Bewegungen an den Börsen entstehen. Das Finanzamt schaut dann auf Yahoo Finance (und das ist kein Witz, das geschieht wirklich so!), sieht den aktuellen Wert, der z.B. auf 13 Dollar steht. Damit ist virtuell das Aktienpaket des Mitarbeiters 3332 Dollar wert. Für die Differenz hält das Finanzamt sofort die Hand auf – Abgeltungssteuer! Auch dann, wenn die Aktien gar nicht verkauft werden.
Wie vom Blitz getroffen setzen viele Angestellte ihr Aktienpaket auf Panikverkauf, um überhaupt die Steuer bezahlen zu können. Entsprechend fällt der Kurs sofort wieder. Wer die Aktien gehalten hat, steht vor einem Scherbenhaufen. Der Kurs dümpelt in unserem Beispiel um 8 Dollar herum, das Aktienpaket ist nur noch 1904 Dollar wert, minus der mehreren Hundert Dollar (mindestens 458 USD), die das Finanzamt einbehalten hat. Schon wurde der Aktiensparplan zum Verlustgeschäft.
Kapitalertragssteuer: Das Geld ist weg, aber die Enttäuschung bleibt
Wer jetzt denkt, diesen Verlust auf die Einkommensteuer anrechnen zu können, der wird enttäuscht. Das Einzige, was bleibt, ist, den Verlust beim Finanzamt anzumelden. Wenn der unglückliche Aktionär dann aus anderen Geschäften Gewinne realisiert, kann er diesen einen Verlust steuermindernd anrechnen. Wenn es diese Gewinne nicht gibt – c’est la vie!
Du brauchst keine große Phantasie dazu, Dir zu wünschen, diesen Aderlass umgehen zu können. Es gibt keine Garantie, aber ein paar Grundregeln, die dabei helfen, die Kontrolle über die Aktiengewinne zu behalten.
Dies ist der erste Schritt, den jeder sofort umsetzen kann, und auch umsetzen muss. Eröffne ein Depot im Ausland, am besten außerhalb der EU. Das bewahrt Dich zwar nicht vor der Steuer, doch Du behältst zumindest die Kontrolle darüber, wann Du die Steuer bezahlst.
Sprich mit Deinem Arbeitgeber darüber, falls dieser ein Aktiensparprogramm betreibt. Versuche, zu vermeiden, dass die Steuern gleich nach der Vesting Period automatisch auf einen fiktiven Wert erhoben werden!
Auch dieser Punkt ist einfach, und versteht sich eigentlich von selbst. Alles, was Du irgendwie zu traden hast, sollte bei einem Anbieter liegen. So musst Du bei Verlusten nicht alles alleine tragen, sondern Du zahlst auf das Gesamtbild Steuern, also alle Gewinne und Verluste eingerechnet – und immer nur dann, wenn Du Werte verkaufst.
Dieser Trick ist für die Kenner der Szene eine wahre Goldgrube, doch nur für Wenige umsetzbar - und wissen muss man es auch erst einmal. Dazu hole ich kurz aus: Ein endfälliges Darlehen bedeutet, dass der Darlehensnehmer für die geliehene Summe monatlich Zinsen bezahlt, jedoch keine Tilgung. Parallel dazu zahlt er in eine beliebige Sparform einen Betrag ein, der so berechnet ist, dass am Ende der Laufzeit genug angespart ist, um das Darlehen komplett abzulösen.
Selbstredend wird der Sparvertrag so gewählt, dass damit eine Rendite erwirtschaftet wird – wie es zum Beispiel bei einem Managed Fonds zu erwarten ist.
Wenn Du also ein Darlehen nimmst, z.B. für eine Immobilienfinanzierung, dann suche Dir dazu eine Bank im Ausland – irgendwo, wo keine Abgeltungssteuer automatisch abgezogen wird. Das ist nicht schwer zu finden; bis vor einiger Zeit musste man dazu nur nach Österreich gehen. Bei der Bank werden drei Konten eröffnet: eins, in das Du Deine monatlichen Zahlungen leistest (Zinsen und Sparbetrag), eins, auf dem Dein Sparbetrag gesammelt und regelmäßig ans Depot für den Fonds übergeben wird, und eins, das direkt mit Deinem Depot verknüpft ist.
Hier kommt der Trick: Sprich mit Deiner Bank darüber, dass Du in dieses Depot auch abseits des Sparplans Geld einzahlen kannst, mit dem Du spekulierst. Die Spekulationsgewinne verbleiben im Depot, das dadurch anwächst. Ist die Höhe des Darlehensbetrags erreicht, wird es vollständig aus Deinem Depot getilgt, und Du kannst die Zinszahlungen einstellen. Im Grunde verschiebt die Bank nur Geld von einem Konto (das Depot-Sammelkonto, das der Bank gehört) auf ein anderes Konto (das Konto mit dem Minus-Betrag Deines Darlehens, das auch der Bank gehört), wobei keine Kapitalertragssteuer fällig wird, doch faktisch hast Du mit Deinen Spekulationsgewinnen Dein Darlehen abbezahlt, und zwar völlig legal an der Steuer vorbei.
Es ist zwar richtig, dass viele Einzelteile zusammenkommen müssen, um von diesem Schlupfloch zu profitieren, doch wenn alles passt, dann los! Denn damit wird richtig fett gespart.
Wie stets muss klar sein, dass dies weder eine Finanzberatung, noch eine Rechtsberatung ist. Wir recherchieren unsere Texte aus seriösen Quellen, um Dir die bestmöglichen Tipps zu geben. Was Du daraus machst, bleibt aber immer in Deiner eigenen Verantwortung. Da sich Dinge ändern können – zum Beispiel die Gesetzgebung zur Kapitalertragsteuer – bist Du alleine dafür verantwortlich, dass keiner der Tricks, die Du hier gelernt hast, zu illegaler Aktivität führt.
Ansonsten gilt aber immer: viel Erfolg bei allen Vorhaben!
Kessie Dönhurst
Ich schreibe nur, wenn ich recht habe. Deshalb solltest Du umso aufmerksamer lesen!